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Internationale Erfolgs- und Vermögensabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte nach der Neufassung des Art. 7 OECD-MA

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Im Rahmen des Abkommensmusters der OECD-Staaten (OECD-MA) regelt Art. 7 OECD-MA für Unternehmensgewinne die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten. Die Betriebsstätte wird hierbei für steuerliche Zwecke wie ein fiktiv selbstständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt. Gleichwohl handelt es sich zivilrechtlich nur um einen unselbstständigen Unternehmensteil. Verschiedene Interpretationen der Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion der Betriebsstätte durch die Staaten führten in der Vergangenheit oftmals zu Doppel- oder Minderbesteuerung. Durch die Neufassung des Art. 7 OECD-MA im Rahmen der Aktualisierung des OECD-MA 2010 will die OECD eine einheitliche Auslegung der Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion der Betriebsstätte gewährleisten und so zu einer Reduzierung von Doppelbesteuerungskonflikten beitragen. Die vorliegende Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit den Problemen der internationalen Erfolgs- und Vermögensabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte nach der Neufassung des Art. 7 OECD-MA im Jahr 2010. Die Neufassung wird zunächst anhand international anerkannter Besteuerungsprinzipien grundlegend gewürdigt. Auf der Basis der aus dieser Analyse gewonnenen Erkenntnisse wird dem Gesetzgeber eine Handlungsempfehlung zur Verfügung gestellt, wie die Neufassung des Art. 7 OECD-MA in die zukünftige deutsche Abkommenspraxis implementiert werden sollte. Ferner wird dem Gesetzgeber eine Gestaltungsempfehlung unterbreitet, wie die nationalen Gewinnermittlungsregelungen de lege lata zu modifizieren sind, um de lege ferenda den abkommensrechtlichen, verfassungsrechtlichen sowie europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Neben Politik und Wissenschaft richtet sich die Arbeit insbesondere auch an interessierte Adressaten aus der Steuerrechtspraxis.

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Stand:09.06.2024
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