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Die Ermittlung eines kritischen Hebesatzes für gewerbliche Personenunternehmen nach den Reformvorschlägen für die Unternehmenssteuerreform 2008 (sog.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut f. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre - Unternehmensbesteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Ziel das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten, drängt die Bundesregierung insbesondere auf die Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts. Die Reform der Unternehmensbesteuerung soll dazu beitragen, die Steuerbasis in Deutschland zu sichern, Investitionsanreize zu setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken. Die neue Bundesregierung hat nunmehr ihr erstes Regierungsjahr beendet. Der Willensbildungsprozeß zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Unternehmensteuerreform hat Anfang November zu ersten konkreten Reformvorschlägen geführt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzpolitiker von CDU/CSU und SPD unter Leitung von Peer Steinbrück und Roland Koch hat sich am 2. November 2006 auf die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform geeinigt. Aufgrund der derzeitigen hohen Gesamtsteuerbelastung von deutschen Unternehmen, bilden sowohl die Reform der Körperschaft- und Gewerbesteuer als auch die Entlastung von Personenunternehmen die zentralen Eckpfeiler der geplanten Unternehmensteuerreform. Damit soll der Weg für eine rechtsformneutrale Besteuerung geebnet sowie eine gleichwertige Entlastung von Kapitalgesellschaften einerseits und Personenunternehmen und Personengesellschaften andererseits erreicht werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zur Erfüllung dieser Zielvorgaben u.a. folgende Reformen vor: - Die Steuerbelastung für Körperschaften wird um rund neun Prozentpunkte auf unter 30 % und damit um fast ein Viertel gesenkt. Der Satz der Körperschaftsteuer wird von 25 auf 15 Prozent gesenkt. - Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe - Absenkung der Gewerbesteuermesszahl von fünf auf 3,5 Prozent - Kleinere und mittlere Unternehmen sollen durch Anhebung des Anrechnungsfaktors von 1,8 auf 3,8 entlastet werden. Die folgende Ausarbeitung unternimmt den Versuch, einen kritischen Hebesatz für gewerbliche Personenunternehmen unter Berücksichtigung der geplanten Reformen zu ermitteln. Dabei sollen sowohl die Auswirkungen des Reformvorhabens auf die effektive Steuerbelastung von Personenunternehmen untersucht werden als auch aufgezeigt werden bis zu welchem Hebesatz die Gewerbesteuerbelastung neutralisiert bzw. überkompensiert wird.

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Stand:20.05.2024
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