Zum Werk Unternehmenskäufe von Finanzinvestoren werden zu einem erheblichen Teil mit Fremdkapital finanziert. Banken und andere Kapitalgeber stellen das Fremdkapital meist in Form von Konsortialkrediten zur Verfügung. Die Dokumentation von Akquisitionsfinanzierungen, auch Leveraged Buy-outs oder LBOs genannt, folgen einem internationalen Standard, der sich insbesondere an den Finanzplätzen New York und London entwickelt hat. Deutsche Kreditnehmer und Banken wünschen solche Verträge häufig nach deutschem Recht. Damit stellt sich eine Fülle von Rechtsproblemen. Besonders komplex ist die Bestellung von sog. Upstream-Sicherheiten und -Garantien für Verbindlichkeiten des Gesellschafters. Das Handbuch - erklärt die angelsächsische Praxis der Strukturierung und vertraglichen Umsetzung von LBOs - ordnet die wesentlichen Vertragsbestimmungen der gebräuchlichen LBO-Kreditverträge und Gläubigervereinbarungen in das deutsche Recht ein - schlägt gleichwertige, mit dem deutschen Recht konforme Regelungen vor, soweit bestimmte Formulierungen gegen deutsches Recht verstoßen oder zu Risiken führen - stellt die für Strukturierung und Besicherung von LBO-Finanzierungen relevanten Schranken des deutschen Rechts dar und entwickelt Gestaltungsmöglichkeiten - verweist zur Veranschaulichung an vielen Stellen des Buches auf Vertragsbestimmungen des von der Loan Market Association (LMA) für LBO-Finanzierungen entwickelten Senior Multicurrency Term and Revolving Facilities Agreement Vorteile auf einen Blick - detaillierte Beschreibung der in Deutschland üblichen Vertragsgestaltung von Akquisitionsfinanzierungen - umfassende Darstellung der wesentlichen gesellschaftsrechtlichen, zivilrechtlichen, insolvenzrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte Zur Neuauflage Die Neuauflage erörtert u.a. die neue Rechtsprechung des BGH zu Upstream-Sicherheiten sowie zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen und stellt deren praktische Auswirkungen auf Akquisitionsfinanzierungen dar. Zielgruppe Für alle in der Bank- und Unternehmenspraxis verantwortlich Tätigen, ob Rechtsanwalt, Bankjustitiar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzmanager.
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