Der Bundestag verabschiedete am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird sowohl der Bauvertrag als auch der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt. Das Gesetz führt zu Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht, im Bauvertragsrecht, Neuregelung des Verbraucher-Bauvertrags, Einführung des Architekten-Ingenieurvertragsrechtes und Änderungen im Kaufrecht. Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen - von Justiziaren der Architektenkammern. Inhalt: Einführung und Überblick Architektenvertrag Sonderkündigungsrecht Abnahme und Teilabnahme Haftung und Gesamtschuld Verweisvorschriften Anordnungsrecht des Bauherrn Vergütungsanpassung bei geändertem Leistungsumfang Gesetzliche Sicherung von Honorarforderungen Kündigung aus wichtigem Grund Herausgeber: Dr. jur. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg Autoren: Rechtsanwalt Fabian Blomeyer, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer Thomas Harion, Geschäftsführender Justiziar der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Dr. jur. Sven Kerkhoff, Rechtsreferent der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Markus Prause, Justiziar u. Hauptreferent der Architektenkammer Niedersachsen Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. jur. Volker Schnepel, stellvertr. Bundesgeschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung der Bundesarchitektenkammer Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg
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