Punitive Damages. Eine einführende Darstellung, verdeutlicht an einem Vergleich zwischen den USA und Deutschland
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Fulda, Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der internationalen Verflechtung und der mit dem Eintritt in ausländische Märkte verbundenen Anerkennung des jeweiligen Rechtssystems, wächst das Interesse an Rechtsordnungen anderer Staaten und wie diese im Vergleich zum eigenen Rechtssystem stehen. Es ist zu erkennen, dass sich immer mehr Juristen mit den Fragestellungen des internationalen Rechts befassen, da die Anforderungen einer vernetzten Wirtschaft und Kultur heutzutage tiefgründigeres Wissen ausländischer Rechtsordnungen erfordern. Explizit sind hier Vergleiche zum eigenen Rechtssystem unerlässlich. Ein besonders sensibles, aber für Unternehmen mit Ambitionen der Markterschließung im Common Law System nicht unerhebliches Thema, stellen dabei die punitive damages dar. Bei den punitive damages geht es um Schadensersatz (damages) mit strafendem (punitive) Charakter und somit um die Verurteilung des Beklagten für sein schädliches Verhalten. Dies soll im selben Atemzug Dritte vor selbigen Handlungen abschrecken. Dabei ist die Bemessungsgrundlage das Vermögensverhältnis des Beklagten, die Art der Verletzung und der Charakter der Handlung. Außerdem handelt es sich um Bestrafungen, welche zusätzlich zu den eigentlichen Schadensersatzleistungen an das Opfer einer unerlaubten Handlung zu leisten sind. Zugebilligt werden punitive damages deshalb nicht im Straf-, sondern im Zivilprozess. Dennoch ist ihre Existenz sowohl im angelsächsischen common law System als auch im kontinental-europäischen code law System umstritten. Die Befürworter betonen das Abschreckungsbedürfnis für die Fälle, in denen die compensatory damages die dem Beklagten erwachsenen Vorteile nicht abschöpfen. Ihnen kann aber auch eine gewisse Ausgleichsfunktion in den Fällen zukommen, in denen der erlittene Schaden höher ist als die zugesprochene Schadensersatzsumme, etwa wegen der Verfahrens- und Anwaltskosten. Die Gegner dagegen verweisen auf die Vermischung von Zivil- und Strafrecht. Das Zivilrecht soll allein einen Ausgleich schaffen für die Verluste, die dem Kläger entstanden sind; der Strafcharakter bleibt dem Strafrecht vorbehalten. Die enormen Schadensersatzsummen widersprechen den ursprünglichen Zielen und können zu gesellschaftspolitisch verfehlten Folgen wie dem Konkurs von Unternehmen führen. Dadurch (¿) (¿)Aufgrund der kontroversen Ansichten und der steigenden Bedeutung dieses Themas widmet sich diese Arbeit ausschließlich den punitive damages in einer objektiven Darstellung.
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