Die zivilprozessualen Vorlesungen im 18. und 19. Jahrhundert an der Universität Leipzig
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 18 von 18 Punkten (sehr gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: aus der Vorbemerkung: ‘im zu besprechenden Zeitraum [haben sich] in Leipzig wie andernorts bedeutende Wandlungen vollzogen ... Über den allgemein festzustellenden Übergang von Latein zu Deutsch als Wissenschaftssprache, welcher sich bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, betrifft dies besonders auch die Lehre vom Zivilprozess. So unterschied die Rechtswissenschaft noch im 18. Jahrhundert zwischen der sog. theoretischen und praktischen Jurisprudenz, wobei das Prozessrecht eine eigentümliche Stellung hierzwischen, gleichsam als Bindeglied zwischen überlieferten scholastischen Tradition römischer Rechtslehre und den geänderten Verhältnissen und Gerichtsbarkeiten einnahm. Einhergehend mit dem Fortschreiten der Partikulargesetzgebung in den deutschen Ländern, welche Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt fand, gewann der kursächsische Prozess in der Leipziger Lehre zunehmend an Bedeutung. Die entscheidenden, durch äußere wie innere Umstände bedingten Impulse bekam das Zivilprozessrecht jedoch im 19. Jahrhundert, etwa indem 1806 das Reichsprozessrecht gegenstandslos wurde. Gleichzeitig kamen die weitaus liberaleren Regelungen des Code de procédure civile ins Blickfeld der deutschen Rechtswissenschaft. Im Zuge der Universitätsreform ab 1830 erhielt die Leipziger Wissenschaft wesentliche Impulse hin zur modernen Universitätsverfassung im aufklärerischen Sinne Humbolds. Die in allen Wissenschaftszweigen festzustellende Spezialisierung und Vertiefung machte auch vor dem Zivilprozessrecht nicht halt; ab etwa 1850 wurde in Leipzig Zivilprozessrecht nur noch von Spezialisten gelesen. Die nationalliberalen Bestrebungen bis 1848/49 zielten zunehmend auf Reformen des als rückschrittlich erkannten Prozessrechts. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung sollte die 1879 in Kraft getretene Reichscivilproceßordnung sein, an deren Schaffung Leipziger Rechtswissenschaftler maßgeblich beteiligt waren. Es wird darzulegen sein, wie weit die Leipziger Lehre von diesen Entwicklungen beeinflusst worden ist und welche Impulse wiederum von ihr selbst ausgegangen sind. Grundlage der Untersuchung ist das in Anlage 1 wiedergegebene Verzeichnis der einschlägigen Lehrveranstaltungen der Fakultät. Ergänzend hierzu sind im Personenregister (Anlage 2) biographische Daten der Lehrenden, soweit im Rahmen dieser Arbeit darstellbar, enthalten.‘
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