Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 13, Philipps-Universität Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Wenn eine Regierung, obgleich vollkommen in den Grenzen ihrer souveränen Rechte handelnd, die Rechte der Menschlichkeit verletzt, sei es durch Exzesse der Ungerechtigkeit und Grausamkeit, die zutiefst unsere Sitten und unsere Zivilisation verletzen, so gibt es ein legitimes Interventionsrecht. Denn so achtenswert die Souveränitätsrechte und die Unabhängigkeit der Staaten auch sein mögen, so gibt es doch etwas noch höher zu achtendes, nämlich das Recht der Menschlichkeit oder der menschlichen Gesellschaft, das nicht beleidigt werden darf.¿ (M.E. Arntz, in: Revue de Droit International VII (1876); Übersetzung in: Grewe, 1988, S.582/583) Durch dieses Zitat werden die Hauptüberlegungen der ¿Anhänger¿ der humanitären Intervention recht deutlich und zeigen somit auch die Motivation, welche hinter einer solchen Intervention stecken sollte. Meinem Erachten nach ist solch eine Motivation legitim, nur zeigt die Vergangenheit wie schwierig die Umsetzung einer solchen Ideologie ist. Spätestens der Kosovo-Einsatz zeigte, dass humanitäre Intervention in der Wissenschaft und auch in der Praxis äußerst umstritten ist. Woran das liegt ist meiner Auffassung nach einfach zu sagen. Es existiert unter anderem keine klare Definition des Begriffs humanitäre Intervention, die Probleme von vornherein ausschließen würden. Es gibt keine völkerrechtlich begründete Definition des Begriffs. Die Charta der Vereinten Nationen erwähnt nicht einmal den Begriff ¿humanitäre Intervention¿. Aus diesen Gründen möchte ich im Folgenden darauf zu sprechen kommen, wie sich humanitäre Intervention eigentlich äußert und was sie beinhaltet. Nachdem ich die Begrifflichkeiten geklärt habe, möchte ich die Rechtslage intensiver beleuchten und auch anhand verschiedener in der Vergangenheit durchgeführte Einsätze, ¿humanitäre Interventionen¿ untersuchen. Dabei wird deutlich werden, dass weder die bisher durchgeführten Interventionen der UN noch der anderen Staaten den Namen ¿humanitäre Interventionen¿ verdienen. Denn wenn es zu einem Eingriff von Staaten, oder Staatenbündnissen in die Hoheitsrechte eines anderen Staates kommt, auch mit humanitären Beweggründen, kann man noch nicht von einer humanitären Intervention sprechen. Dies möchte ich im Folgenden zum Ausdruck bringen.
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