Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Clubs haben bekanntlich ihre eigenen Gesetze. Wer zum Beispiel in St. Peter Ording in den örtlichen Golfclub eintreten will, wird nicht darum herumkommen, über einen bestimmten Betrag auf dem Konto und ein bestimmtes Ansehen bei den Mitgliedern zu verfügen. Ansonsten heißt es: Zutritt verwehrt. Auch die berühmten Männerclubs in London lassen nicht jeden durch die schwere Eichentüre in ihre exklusive Gemeinschaft eintreten. Auch hier kann es für den, der die Richtlinien nicht erfüllt, heißen: Zutritt verwehrt. Alle Clubs haben, entweder verschriftlicht oder als inoffizielle Übereinkunft, über die Jahre ihre ganz eigenen Voraussetzungen für den erfolgreichen Eintritt in den exklusiven Kreis der Auserwählten bestimmt. So auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/Europäische Gemeinschaft/Europäische Union (der Einfachheit halber verzichten wir im Folgenden auf die Bezeichnung EWG und EG). Seit die EU im Jahre 1957 gegründet wurde, haben etliche Antragssteller, wie z. B. 1973 Dänemark, 1981 Griechenland oder 1985/86 Portugal und Spanien, um eine Aufnahme gebeten. Allen Anträgen, bis auf einen (namentlich den der Türkei), wurde bis jetzt der Eintritt in die begehrte Union gewährt. Wie bei den oben erwähnten Clubs mussten auch diese Kandidaten bestimmte Kriterien erfüllen und sich in die festgesetzte Ordnung einfügen. Diese Kriterien, in drei Unterpunkte einteilbar, hat die EU 1993 in Kopenhagen formuliert. Um diese ¿Kopenhagener Kriterien¿ wird es sich im ersten Abschnitt der Hausarbeit drehen. Wir versuchen, nachdem wir kurz auf Entstehung und Absicht der Kopenhagener Kriterien eingegangen sind, eine Momentaufnahme der türkischen Bemühungen bei der Umsetzung ins nationale Recht darzustellen. Dabei gehen wir, weil die politische Umsetzung in diesem Zusammenhang besonders wichtig und interessant erscheint, mehr auf die politischen als auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange ein. Teil zwei stellt andere Regionalunionen, die neben der EU auf der ganzen Welt existieren, vor und erläutert Ziele und Mitglieder. Der letzte Teil vergleicht schließlich die regionalen Organisationen und versucht, verschiedene Typologien von Internationalen Organisationen aufzustellen. Über allem steht die Frage, welcher Art von Organisation die Türkei beitreten will. Das ¿Warum?¿ wird diese Hausarbeit nicht klären können.
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