Die Beurteilung der augusteischen Herrrschaft im ersten Buch der Annalen des Tacitus
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Klassische Philologie - Latinistik - Literatur, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Klassische Philologie), Veranstaltung: Tacitus, Annalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das so genannte "Totengericht" des Augustus in den Annalen des Tacitus (Ann. 1,9-10). Im Totengericht, das Tacitus in Anschluss an das Staatsbegräbnis des Augustus im September des Jahres 14 stattfinden lässt, gibt dieser die Argumente der Anhänger sowie der Gegner des Augustus bezüglich seiner Herrschaft wider. In dieser scheinbar neutralen Gegenüberstellung äußert Tacitus seine eigene Beurteilung des ersten Princeps, indem er den negativen Urteilen erstens mehr Raum gewährt und sie zweitens an den Schluss der Gegenüberstellung rückt. Damit steht er in einem Gegensatz zu den bis dato veröffentlichten Beurteilungen der Herrschaft des Oktavian/Augustus, insbesondere zu jener, die der Princeps selbst in seinem posthum veröffentlichten Tatenbericht, den Res gestae, propagierte. Es verwundert nicht, dass Gestalt und Leistung des jungen Caesars schon in der Antike umstritten waren. Oktavian/Augustus musste sich der Herausforderung stellen, seine de facto monarchische Stellung in das Gewand einer republikanischen Herrschaft zu kleiden, um dem Legitimationsdruck, dem er permanent ausgesetzt war, standhalten zu können. Er und seine Anhänger waren also stets bemüht, die negativen Begleiterscheinungen seiner Herrschaft schön zu reden oder zu verschweigen. Auf der anderen Seite gab es solche, die die Herrschaftsstellung des Princeps scharf angriffen und versuchten, seine scheinbar am Interesse des Gemeinwesens ausgerichteten Taten als Vorwand für die Durchsetzung persönlicher Machtinteressen zu entlarven. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Bewertung der augusteischen Herrschaft im Totengericht des Tacitus auseinander. Ihr Ziel ist es, die historischen Ereignisse, auf die im Totengericht Bezug genommen wird, zu identifizieren und die Darstellung und Bewertung des Tacitus auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Dazu werden die parallele Überlieferung des Cassius Dio sowie die Res gestae des Augustus selbst vergleichend herangezogen.
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