Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka. Die deutsche Zusammenschlusskontrolle
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in die Komplexität der deutschen Zusammenschlusskontrolle und deren Vorgehensweise zu geben. Des Weiteren soll der Leser einen Überblick über den aktuellen Fall der Übernahme von Kaiser`s Tengelmann durch Edeka, welche erst vor kurzem durch das Bundeskartellamt untersagt wurde, erhalten und verstehen, was die Kartellbehörde zu ihrem Beschluss veranlasst hat. Die Arbeit beginnt mit einer Einordnung der deutschen Zusammenschlusskontrolle in das Kartellrecht. Daran schließt sich die Betrachtung der verschiedenen Prüfsegmente an, nach welchen eine geplante Übernahme beurteilt wird. Dabei werden manche Kriterien, wie die Marktabgrenzung, auf Grund des Umfanges der Arbeit relativ kurz behandelt. Als weiterführende Literatur sei hier auf das ,,Handbuch Fusionskontrolle" von J.L. Schulte hingewiesen, welches einen tieferen Einblick in den Sachverhalt ermöglicht. Im Anschluss wird auf den Verfahrensablauf der Zusammenschlusskontrolle eingegangen. Der zweite Schwerpunkt beschäftigt sich mit den Verhandlungen zum geplanten Zusammenschluss der beiden Supermärkte Tengelmann und Edeka und dem Beschluss des Bundeskartellamtes. Zusammenschlüsse und Unternehmenskäufe scheinen immer häufiger das Mittel der Wahl, um sich gegenüber der starken Konkurrenz behaupten zu können. Weltweit ist der Markt für Zusammenschlüsse auf das höchste Niveau seit 2008 gestiegen. Es vergeht fast kein Tag, an denen keine neue Übernahme oder Kooperation in den Nachrichten bekanntgegeben wird. So zählte der Datendienstleister Bureau van Dijk und Zephyr im vergangenen Jahr über 82.000 von ihnen. Das Kartellrecht und insbesondere das Recht der Zusammenschlusskontrolle spielt dabei eine entscheidende Rolle. So unterliegen immer mehr Transaktionen der Anmeldung bei der entsprechenden Behörde. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig fragen, ob ein Zusammenschluss zu kartellrechtlichen Problemen führen kann.
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