Im Jahre 1729 wurde für die Untertanen der Freiherren von Woellwarth und von Degenfeld in den ostwürttembergischen Dörfern Essingen, Lauterburg und Neubronn eine eigenständige Kirchenordnung erlassen. Damit nahmen die adeligen Ortsherren nicht nur ihre bischöflichen Rechte als lutherische Landesherren in Anspruch, sondern sie dokumentierten zugleich, dass sie den frühneuzeitlichen Forderungen einer >guten Policey Zwei kleinere Untersuchungen zur Einrichtung der Lauterburger Pfarrstelle im Jahre 1722 und den Lauterburger Kirchenstuhlverzeichnissen, die ab dem Jahre 1724 angelegt sind, ergänzen unser Bild vom landesherrlichen Kirchenregiment in einem Kleinstterritorium im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts.
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