Der Kommentar gibt Antworten auf alle aktuellen Honorar-, Vertrags- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit der HOAI sowie dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht des BGB. Neu in der 16. Auflage: Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern (BGH, Urt. v. 06.07.2023 - VII 151/22) Auswirkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf die Haftung von Architekten und Ingenieuren (BGH, Urt. v. 09.11.2023 - VII ZR 190/22) Verhältnis zwischen Sonderkündigungsrecht nach Beendigung der Zielfindungsphase und Freier Kündigung (BGH, Urt. v. 17.11.2022 - VII ZR 862/21) Begrenzung der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Bauunternehmern und Architekten/Ingenieuren (BGH, Urt. v. 01.12.2022 - VII ZR 90/22) Formverstoß bei der Honorarvereinbarung und Treu und Glauben (BGH, Urt. v. 03.08.2023 - VII ZR 102/22) Auswirkungen der HOAI 2021 auf die Praxis (Vertragsabschlüsse, Verhandlungen über die Honorarhöhe, Vorgaben in Vergabeverfahren) Ihre Vorteile: detaillierte Kommentierung der Leistungsbilder umfangreiche Erläuterungen zur Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021 Dank langjähriger praktischer Erfahrung im Honorarrecht für Architekt:innen und Ingenieur:innen beantworten die Autoren die oft komplexen Fragen ausführlich, verständlich und immer auf aktuellem Stand. der aktuelle Gesetzestext ist abgedruckt, ebenso die DIN 276 umfangreicher Anhang mit u.a. Teilleistungstabellen leicht verständliche und gut umsetzbare Kommentierung Herausgeber und Autoren: Dr. Wolfgang Koeble , Prof. Dr. Ulrich Locher und Dr. Alexander Zahn , Rechtsanwälte in Reutlingen. Aus den Besprechungen der Vorauflage: »Das Werk besticht durch seine praxisgerechten Ausführungen, aus denen die Erfahrung aller Mitautoren mit der Fülle von Planungsproblemen mehr als deutlich spricht: Durch die Wortwahl stets sehr gut lesbar, in der Nachweisführung durch umfassende Fußnoten perfekt und in der wissenschaftlichen Gründlichkeit - trotz des herausragenden Brückenbaus für die Adressaten der HOAI 2021 durch verständliche Erläuterungen des Rechts für Nichtjuristen - bestechend.« RA Prof. Dr. Klaus Englert, Schrobenhausen in BauR 2021, 1913
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