Das Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW) regelt die Organisation und Aufgaben der Architektenkammer und der Ingenieurkammer in NRW. Es bestimmt die berufsrechtlichen Pflichten von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern sowie Beratenden Ingenieuren. Zudem enthält es Vorschriften zur Eintragung in die Kammern, zur Berufsausübung und zur Berufsaufsicht. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität und Integrität der planenden Berufe zu sichern und die Interessen der Mitglieder zu vertreten.
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