Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Telearbeit gibt positive Impulse für unsere gesamte Gesellschaft durch die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie im Umweltschutz aufgrund geringeren Berufsverkehrs und Flächenbedarfs für Bürobauten (vgl. BMWi o.J., S. 8). Die Einführung von Telearbeit in einem Unternehmen erfordert eine umfassende Planung in den Bereichen Organisation, Personal, Recht und Technik. Im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich mit den rechtlichen Aspekten der Telearbeit. Ein eigenes Telearbeitsgesetz gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben, da das Arbeitsrecht, Tarif- und Betriebsvereinbarungen, Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht genügend Regelungsmöglichkeiten bieten (vgl. BMWi o.J., S. 12). Meines Wissens existieren zu Telearbeit noch keine gerichtlichen Entscheidungen, so dass die Rechtsprechung analog angewendet werden muss. Des weiteren beziehe ich mich auf die in der Literatur vertretenen Meinungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft definiert Telearbeit als jede auf Informations- und Kommunikationstechniken gestützte Tätigkeit, die ausschließlich oder alternierend ... an einem außerhalb des Betriebes liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird ..., der mit der zentralen Betriebsstätte durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist (BMWi o.J., S. 7). Durch die enorme Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnik (preiswertere und leistungsfähigere Komponenten) und die Liberalisierung des Fernmeldewesens sind die Rahmenbedingungen für Telearbeit günstig. Die Unternehmen haben die Chance, ihre Büroarbeiten durch Verlagerung nach außen kostengünstiger zu gestalten und den Beschäftigten in ihrem Wunsch nach mehr Flexibilität von Arbeitsort und -zeit entgegenzukommen. Dargestellt werden im folgenden die unterschiedlichen Organisationsformen der Telearbeit, sowie mögliche Beschäftigungsformen und deren arbeits- und sozialrechtliche Auswirkungen. Auf kollektivrechtlicher Ebene ist das Tarifvertrags- und das Betriebsverfassungsgesetz zu betrachten, wobei sich die Ausführung auf die für Telearbeit relevanten Vorschriften beschränkt. Im Anschluss daran wird der Datenschutz betrachtet. Der Organisator hat sich bei der Einführung von Telearbeit über die Organisations- und Beschäftigungsform, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, zu entscheiden. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisIV AbkürzungsverzeichnisV 1.Einleitung1 2.Formen der Telearbeit2 2.1Heimarbeitsplatz2 2.2Satellitenbüro4 2.3Nachbarschaftsbüro5 2.4mobile Telearbeit6 3.Individualrechtliche Fragen der Telearbeit7 3.1Rechtlicher Status der Telearbeiter7 3.1.1Arbeitnehmer7 3.1.2Beschäftigte im Sinne des HAG10 3.1.3Freie Mitarbeiter12 3.1.4Selbständige14 3.2Arbeitsrechtlicher Schutz der Telearbeiter15 3.2.1Allgemeines15 3.2.2Kündigungsschutz15 3.2.3Arbeitszeitschutz16 3.2.4Betriebs- und Gefahrenschutz17 3.2.5Urlaub18 3.2.6Entgeltfortzahlung19 3.3Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Telearbeiter20 3.3.1Allgemeines20 3.3.2Krankenversicherung21 3.3.3Rentenversicherung22 3.3.4Unfallversicherung23 3.3.5Arbeitslosenversicherung24 3.4Zwischenergebnis25 4.Kollektivrechtliche Fragen der Telearbeit26 4.1Tarifvertragsgesetz26 4.2Betriebsverfassungsgesetz27 4.2.1Beteiligungsrechte des Betriebsrates vor Einführung der Telearbeit28 4.2.1.1 80 BetrVG, allgemeine Aufgaben28 4.2.1.2 90 BetrVG, Unterrichtungs- und Beratungsrechte29 4.2.1.3 92 BetrVG, Personalplanung32 4.2.1.4 93 BetrVG, Ausschreibung von Arbeitsplät...
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