Die Lizensierung von Multimediawerken durch die GEMA
Magisterarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Es ist unstreitig, dass die wirtschaftliche Bedeutung der neuen Information- und Kommunikationstechnologien groß ist und die multimediale Nutzung urheberrechtlich geschützten Werken eine neue Dimension der Verwertungstechnik eröffnet. Die Verwertungsgesellschaften und ihre Mitglieder nehmen die digitale Herausforderung an. Die zahlreichen von Multimedia betroffenen Urheber- und Leistungsschutzrechte machen eine sinnvolle Nutzung von Multimedia fast unmöglich und deswegen wächst generell die Gefahr, dass die Vergütung des Urhebers in ein Missverhältnis zum Umfang der durch die Rechteeinräumung ermöglichten Werknutzung gerät. In der Musikindustrie hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) den neuen Kommunikationswelt, die voranstürmt, dicht auf dem Fuß. Sie hat frühzeitig allen Nutzern im Online- und Offline-Bereich klargemacht, dass sie den Schutz ihrer Mitglieder auch bei der Nutzung von Musikwerken im Multimediazeitalter im Rahmen der mit ihr abgeschlossenen Berechtigungsverträge gewährleistet. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: TEIL A) Einleitung Problemstellung1 TEIL B) Hauptteil Übersicht1 I)Die GEMA1 1.Rechtsform2 2.Tätigkeitsbereich2 3.Pflichten der GEMA3 II)Multimediaprodukte und Musikverwertung im digitalen Zeitalter6 1.Begriff und Merkmale von Multimedia6 a)Begriffsbestimmung6 b)Die drei Merkmale7 aa)Die Kombination von verschiedenen Medien7 bb)Die Digitalisierung7 cc)Die Möglichkeit der Interaktivität8 2.Musikverbreitung im digitalen Zeitalter9 a)Die offline Verbreitung9 b)Die online Verbreitung9 3.Multimedia als neue Nutzungsart?10 a)Anwendbarkeit des 31 IV UrhG10 b)Rechtsprechung11 c)Music On Demand11 III)Die an die GEMA übertragene Rechte12 1.Umfang der Rechteübertragung auf die GEMA12 a)Rechteeinräumung im Falle der GEMA13 b)Die Meinung der EU Kommission13 2.Herkömmliche und digitale Rechte14 a)Das musikalische Aufführungsrecht14 b)Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, Speicher- undÜbermittlungsrecht15 aa)Begriff und Formen der Vervielfältigung16 bb)Wahrnehmung durch die GEMA17 cc)Europäische Union WIPO18 c)Das Synchronisationsrecht beziehungsweise "Herstellungsrecht"18 d)Das Senderrecht19 e)Wahrnehmbarmachung mittels der zur Übermittlung hergestellten Vorrichtungen20 f)Die Rechte der Hörfunk -, und Fernseh- Sendung und die Rechte der Fernseh-, und Lautsprecherwiedergabe21 g)Das Filmvorführungsrecht22 3.Multimediaprodukte und Vergütungsansprüche aus 27 und 54 h UrhG22 4.Die Einordnung der unkörperlichen Verbreitung multimedialer Werke in das System der urheberrechtlichen Verwertungsrechte23 IV)Vertragspraxis und Tarifgestaltung der GEMA24 1.Die Lizenzierung in körperlicher Form (offline)25 a)Digitale Tonträger25 b)Digitale Bildtonträger26 aa)Erforderliche Rechte26 bb)Praxis der GEMA27 cc)Initiativen des BIEM28 dd)Vergütung für Datenträger, die als "Nicht-Musikprodukt" einzustufen sind28 ee)Beispiele29 ff)Kritik29 2.Die Lizenzierung in unkörperlicher Form (online)30 a)Konventioneller Rundfunk30 b)Digitales Pay-Radio31 c)Digitale Online-Dienste aus der Sicht der GEMA31 aa)Internet31 bb)Das Projekt Musik On Demand32 cc)Onlinepark Projekt33 dd)Tarifsystem33 V)Initiativen und Zukunftsvorschläge35 1.Initiativen der EU-Kommission35 a)Problemstellung35 b)Losungsansätze35 c)Grünbuch35 aa)Kein Zw...
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