Telekommunikationsüberwachung im Internet: IP-Adressen in der strategischen Erfassung gemäß Artikel-10 Gesetz
Das Internet als weltumspannendes Kommunikationsnetz hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Menschen und Organisationen weltweit haben Zugang zu diesem Medium und nutzen dieses in immer stärkerem Maße für ihre private und geschäftliche Kommunikation. Mit der wachsenden Popularität des Netzes ist die Zahl der verfügbaren Kommunikationsdienste um ein Vielfaches angewachsen. Waren zu Beginn der neunziger Jahre noch die festnetzgebundene Telefonie für die Sprachkommunikation und das Telefax für die Übermittlung von gedruckten Zeichen und Bildern das Maß aller Dinge, existieren heute vielfältige Methoden, um Sprache oder Daten über das Internet in Sekunden rund um den Globus zu versenden. Dieser Wandel auf dem Kommunikationsmarkt und die daraus resultierende Erreichbarkeit einer enormen Anzahl von Menschen weltweit, machte das Netz gleichfalls attraktiv für staatsfeindliche, kriminelle oder terroristische Organisationen, da das Internet es ihnen ermöglicht, oft außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten der Staatsgewalt rechtswidrige Aktionen durchzuführen. Dabei ist es ihnen auf Grund der Struktur und der internationalen Ausrichtung des Netzes möglich, den Austausch von Nachrichten zu verschleiern und die Grauzone des Internet für ihre Zwecke zu missbrauchen. Diese Entwicklung kann der Gesetzgeber nicht tatenlos hinnehmen und muss ihr im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben wirkungsvoll entgegentreten. Die dazu notwendige Überwachung der Kommunikation genannter Organisationen berührt grundlegende, in der Verfassung verankerte Schutzrechte. Der Schutz der Kommunikation ist als Grundrecht in Art. 10 Abs. 1 GG garantiert. Der Staat ist aber durch Art. 1 Abs. 1 GG ebenso verpflichtet, für die Sicherheit seiner Staatsbürger zu sorgen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss er auch solchen Bedrohungen entgegenstehen, die erst durch die Entwicklung neuer Technologien wie dem Internet entstehen. Um diesen Konflikt zu lösen, wurde durch den Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung in Art.10 GG verankert, die eine Beschränkung des grundrechtlichen Schutzes der Kommunikation zulässt. Die gesetzlichen Bestimmungen zu dieser Beschränkung finden sich im ‘Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses‘, auch als Artikel-10 Gesetz (G10) bezeichnet. Ziel dieser Studie ist es, die Eignung der Adressen des Internet-Protokolls (IP-Adressen) als formaler Suchbegriff im Rahmen der Anordnung einer strategischen Erfassung des Bundesnachrichtendienstes im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 2 G10 i.V.m. 5 G10 zu prüfen. Zu diesem Zweck werden die technischen Begriffe und Verfahren des Internets für den juristisch geschulten Leser aufbereitet und an praktischen Beispielen erläutert. Um einen anschließenden Zusammenhang dieser Begriffe mit den gesetzlichen Vorschriften des Art. 10 GG und des Artikel-10 Gesetzes, herzustellen, werden diese in der geschichtlichen Entwicklung dargestellt und auf ihren Wirkungsbereich und ihre Grenzen hin untersucht. Um die Eignung einer IP-Adresse als formalen Suchbegriff zu beurteilen wird geprüft, in welcher Weise bereits eingeführte technische Verfahren und die darin verwendeten Zeichenfolgen zur Adressierung, wie z.B. die Rufnummer eines Telekommunikationsanschlusses im öffentlichen Telefonnetz, sich als formaler Suchbegriff i.S.d. G10 eignen. Im Folgenden wird untersucht, ob die Methoden des Internet Protokolls zur Adressierung einzelner Teilnehmer aus juristischer Sicht ähnlich oder gleich zu behandeln sind wie die bereits technisch bekannten Verfahren oder ob es notwendig scheint, die bestehenden Vorschriften für die doch recht junge Technologie zu erweitern. Abschließend werden verschiedene Kommunikationsverfahren bewertet, die sich in ihrer technischen Funktion auf das Internet Protokoll stützen. Dazu zählen E-Mail und exemplarisch ein Teilbereich des Voice over Internet Protocols (VoIP), d.h. Sprachkommunikation über die technische Infrastruktur und die Transporttechnologie des Internet. Besonders interessant ist dabei, dass bei der Adressierung von VoIP, analog zur klassischen Telefonie, eine Ziffernfolge zur Identifikation der Teilnehmer verwendet wird, die auf den ersten Blick einer klassischen Rufnummer sehr ähnlich scheint. Die technische Vermittlung innerhalb des Netzes erfolgt allerdings mit den Adressen des Internet-Protokolls, so dass die juristische Bewertung hier unklar ist.
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