Empfiehlt sich die Aufhebung des § 1409 ABGB entsprechend § 419 BGB?
In dieser Arbeit behandelt der Autor die Frage, ob sich die Aufhebung des 1409 ABGB als rechtspolitisch sinnvoll darstellt. 1911 führte der österreichische Gesetzgeber 1409 ABGB im Zuge der dritten Teilnovelle zum ABGB im Lichte des der Vorschrift ähnlichen 419 BGB ein, der aber 1999 im Zuge der bundesdeutschen Insolvenznovelle ersatzlos gestrichen wurde. Der Autor greift die im Zuge der Streichung der Norm vorgebrachten Kritikpunkte auf und ergänzt sie durch eigene Überlegungen. Er nimmt einen Vergleich mit anderen Rechtsordnungen vor und stellt 1409 ABGB den Rechtsinstituten der Gläubigeranfechtung und des Schadenersatzrechts gegenüber. Schließlich wird der Unternehmensübernahme ein eigenes Kapitel gewidmet, im Zuge dessen auch die Wirkungen der Streichung von 1409 ABGB auf 38 UGB erörtert werden.
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