Die Förderung und der Schutz von Sicherheit und Gesundheit arbeitender Menschen am Arbeitsplatz ist zentrales Anliegen des Arbeitsschutzrechtes in Deutschland. Durch die Eingliederung in den Betrieb bzw. die Verwaltung ist der arbeitende Mensch zum einen den Direktions- und Weisungsrechten seiner Vorgesetzten, wie auch den objektiven Gefahren ausgesetzt, die technische Arbeitsmittel und Gefahrstoffe verschiedenster Herkunft mit sich bringen. Auch Schaden stiftende Verhaltensweisen der übrigen Belegschaftsmitglieder wie auch betriebsfremder Dritter bilden Gefahrenpotentiale, die es im Arbeitsschutz zu beachten gilt. Ebenso vielfältig wie die Gefahrenquellen sind die bisherigen Versuche, den durch Gesetze und Verordnungen geregelten Arbeitsschutz in Deutschland systematisch einer bestimmten Kategorie zuzuordnen. Der Arbeitsschutz ist zivilrechtliche Materie, wo er das zweiseitige Arbeits-verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmittelbar prägt. Er ist öffentlich – rechtlich, wo der Staat als Regelsetzer und Kontrolleur den Akteuren Verhaltensweisen vorgibt und sie bei Fehlverhalten sanktioniert. Er ist zugleich auch beides in einem, wenn der Arbeitnehmer z. B. wegen einer arbeitgeberseitigen Unterlassung mit erheblichem Gefahrenpotential die Arbeit einstellt und dafür eine zivilrechtliche Kündigung riskiert. Gleichzeitig ist er an dieser Stelle aber auch wieder öffentlich – rechtlich, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht vor der Zivilgerichtsbarkeit auf Vornahme der unterlassenen Handlung verklagen kann, sondern die Rechtsverfolgung den zuständigen Behörden überlassen muss. Kurzum; der Arbeitsschutz in Deutschland ist ebenso vielschichtig wie intransparent. Vor diesem Hintergrund und der notwendigen Beschrän-kung auf das Wesentliche befasst sich die vorliegende Publikation aus-schließlich mit dem Arbeitsschutzgesetz sowie den hieraus hervorgegan-genen Verordnungen. Sowohl das Gesetz wie auch die Verordnungen haben durchweg europäische Wurzeln, sie haben gewissermaßen den gleichen Stammbaum. Dies führt im weiteren dazu, dass auch die Regelungsmaterien und Be-grifflichkeiten sich stetig wiederholen und – soweit es die Verordnungen betrifft – immer wieder auf die Ursprungsquelle, das Arbeitsschutzgesetz zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund bot es sich an, das durch Arbeitsschutzgesetz und nachfolgende Arbeitsschutzverordnungen hinlänglich definierte Un-tersuchungsfeld nicht nach eben diesen Kategorien zu erschließen, son-dern anhand der gemeinsamen verbindenden Elemente. Nicht die Frage danach, was in dieser oder jener Verordnung alles drin steht, prägt den Aufbau, sondern die Praktikerfrage, wo er überall nachsuchen muss, um zu diesem oder jenem Begriff nichts zu übersehen. Insofern soll die an Leitbegriffen sich ausrichtende Schrift auch ein Leit-faden im ursprünglichsten Wortsinne sein zum unmittelbaren Vorteil seiner Leser.
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