Pflichten der Versicherten, Beauftragten und Betriebsräte im Arbeitsschutz
Behandelt werden in dieser Broschüre die Pflichten der Versicherten und Beschäftigten – hier insbesondere die Pflichten der Sicherheitsbeauftragten, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsräte. Die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung von Pflichten des gesamten Personenkreises sind ausführlich dargestellt. Um die einzelnen Sachverhalte für den Leser verständlicher zu machen, werden zu den verschiedenen Themenbereichen praxisnahe Beispiele mit Problemstellungen und Lösungen aufgezeigt. Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) beinhaltet u. a. Änderungen im Bereich des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Änderungen des SGB VII beziehen sich im Wesentlichen auf die Kernbereiche Organisation der Unfallversicherungsträger, Zuständigkeitsrecht, Vermögensrecht, Lastenverteilung und Betriebsprüfung. Im Bezug auf die Pflichten der Versicherten, Beschäftigten und Betriebsräte im Arbeitsschutz haben sich damit keine wesentlichen Änderungen ergeben. Allerdings bringt die Gesetzesänderung ein paar wichtige Verbesserungen. Da Unfallversicherung und Arbeitsschutzbehörden sich zukünftig bei der Beratung und Aufsicht intensiver abstimmen sollen, werden Doppelkontrollen – also kurz aufeinander folgende Besuche verschiedener Präventionsdienste – vermieden. Die engere Verzahnung des Vorschriftenwerkes der Unfallversicherung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht trägt zum Abbau von Bürokratie bei. Seit 2003 ist die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Am Ende der Broschüre sind die Rechtsfolgen in einem Faltblatt zusammengefasst.
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