Der Grundsatz des Vorrangs der Realität im Familienrecht
Das Prinzip des Realitätsvorrangs beruht auf dem Vorrang der Tatsachen vor den in einem Arbeitsvertrag vereinbarten Formalien. Dieses Prinzip wird in erster Linie im Arbeitsrecht angewandt, wo es von der Verfassung und den Gesetzen unterstützt wird. Die Anwendung dieses Prinzips kann jedoch nicht ausschließlich auf eine gerichtliche Zuständigkeit beschränkt sein, im Gegenteil, da es sich um ein verfassungsrechtliches Prinzip handelt, muss es die Möglichkeit beinhalten, auch in anderen Rechtsgebieten angewandt zu werden, zum Beispiel im Familienrecht. Die Anwendung dieses Prinzips innerhalb des Familienrechts ist notwendig, da die Familie eine Hauptinstitution des besonderen Schutzes in der politischen Verfassung ist, so dass, wenn dieses Prinzip angewendet wird, Garantien für die verschiedenen rechtlich-familiären Situationen, die gegenwärtig entstehen, gegeben werden.
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