RNK Formular "Arbeitszeitnachweis nach Mindestlohngesetz" DIN A4, 5 St., 1337
RNK Formular "Arbeitszeitnachweis nach Mindestlohngesetz"Neues Formular zur Erfassung der ArbeitszeitSeit dem 01.01.2015 ist nach § 17 Mindestlohngesetz jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt oder in einem der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweige tätig ist, verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Mit diesem Formularblock kann jeder Arbeitgeber, egal ob er Minijobber oder Vollzeitkräfte beschäftigt, diese Pflicht erfüllen. Auf jedem Formularblatt wird die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für einen Monat (31 Tage) erfasst.zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtenfür Minijobber und Vollzeitkräfteausreichend für 2 Jahre pro Arbeitnehmer
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