Die französische Schuldrechtsreform (ordonnance n° 2016-131) vom 10. Februar 2016 im Vergleich
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Hat die ordonnance n° 2016-131 - vom 16. Februar 2016 tatsächlich einen Mehrwert erzielt? Hat der französische Gesetzgeber mit der Reform eine "Revolution" erzielt oder bestehen nach wie vor Regelungslücken? Dies sind Fragen, die mit Hilfe dieser Arbeit beantwortet werden sollen. Der Code Civil wurde im Jahre 1804 von Napoléon Bonaparte veröffentlicht. Seitdem gab es keinerlei Reform im Bereich des französischen Schuldrechts mehr. Die Veränderung der französischen Gesellschaft, der technologische Fortschritt und die europäische sowie internationale Wirtschaft machten eine Reform für die Praxis jedoch zwingend notwendig. Dies geschah mit der ordonnance n° 2016-131 vom 10. Februar 2016, welche am 1. Oktober 2016 in Kraft trat. Die Reform verfolgt verschiedene Ziele. Zunächst galt der Code Civil als veraltet und bedurfte nach über 200 Jahren dringend einer Reform. Es sollte weiterhin die Rechtssicherheit erhöht werden. Dafür wurde die Reform verständlicher und einfacher geschrieben. Außerdem wurden unklare und vage formulierte Begriffe aus dem Gesetz entfernt. Es wurde zudem neue Rechtsprechung integriert und eine klare Regelung von kontroversen Elementen eingeführt. Die Reform sollte weiterhin dazu dienen, das französische Recht wieder attraktiver zu gestalten. Dies sind nur einige Beispiele, die später ausführlich in dieser Arbeit behandelt werden. Es wurden auch neue Rechtsmechanismen aus der gerichtlichen Praxis geschaffen und andere Mechanismen vereinfacht. Hierfür konnte ständige Rechtsprechung nach vielen Jahren endlich kodifiziert werden, mit dem Teilziel Gerichte zu entlasten. Bei der gesamten Reform ist ein Trend zu erkennen, der sich an der Systematik des deutschen Rechts orientiert. Dabei geht die französische Schuldrechtsreform auch einher mit dem Ziel eines angeglichenen Zivilrechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und versucht damit einen Schritt in die Modernität zu unternehmen. Fraglich ist jedoch, ob die französische Schuldrechtsreform tatsächlich zu mehr Angleichung an das europäische und deutsche, gar an den Zivilrechten der anderen Mitgliedstaaten geführt hat. Es soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob die Ziele der Reform erreicht wurden und / oder an welcher Stelle noch Verbesserungsbedarf besteht.
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