Abgeltungssteuer und private Kapitalanlagen. Steuerliche Betrachtung des Vermögensaufbaus
Projektarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Amberg-Weiden (Finance, Accounting & Controlling, Taxation), Veranstaltung: Steuerlehre und -gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand diese Arbeit ist die Untersuchung der Auswirkung der Abgeltungsteuer auf die private Kapitalanlage. Zur Verdeutlichung werden Rechenbeispiele dienen. Auch die Steuerbelastung im Rahmen der Abgeltungsteuer wird aufgezeigt. Mit der Unternehmensteuerreform 2008, die am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, und dem JStG 2008 wurde die Besteuerung der Kapitalerträge durch die Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung) grundlegend geändert. Das Ziel der Unternehmensteuerreform war die Erhöhung der Standortattraktivität der Bundesrepublik Deutschland und die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Es sollte durch positive als auch negative Anreize die Verlagerung von Steuersubstrat durch Unternehmen und Haushalte in das Ausland gebremst werden. Zudem soll die Attraktivität des Standortes Deutschland für in- und ausländische Investoren, unabhängig von der Rechtsform, erhöht werden. Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer sollte auch das Interesse der privaten Anleger gemindert werden, allein aus steuerlichen Gründen Kapital ins benachbarte Ausland zu verlagern. Das bisher im Ausland angelegte Kapitalvermögen soll durch den Vorteil der Abgeltungsteuer mit einem pauschalen Steuersatz wieder in die Bundesrepublik zurückgeführt werden. Durch die Einführung eines pauschalen Steuersatzes mit grundsätzlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wurde der Einstieg in eine duale Einkommensteuer mit zwei Schedulen vollzogen. Einerseits das progressiv besteuerte Erwerbseinkommen mit einem progressiven Steuersatz in Höhe von 0 % bis 45 % und andererseits ein proportional besteuertes Kapitaleinkommen mit einem pauschalen Tarif. Dem eigentlichen Ziel der angekündigten Vereinfachungen für Steuerpflichtige und der Reduzierung des Verwaltungsaufwands der öffentlichen Hand stehen jede Menge Sonderregelungen und Ausnahmen entgegen, die der typische Kleinanleger und normale Bürger kaum begreifen oder nachvollziehen kann. Des Weiteren ist die Gesamtbelastung von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer recht hoch gegriffen, zumal mit der Reform auch der Werbungskostenabzug gänzlich versagt wird. Außerdem entfällt die Jahresfrist bei Veräußerungen, sodass die Veräußerungsgewinne gänzlich der Besteuerung unterliegen.
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