Das Rechtsinstitut der Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorgaben hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem untergeordneten Instrument der »Randkorrektur« des Planrechts in atypischen Fällen zu einem weitreichenden Flexibilisierungsinstrument weiterentwickelt. Zunehmend treten heute administrative Abweichungsentscheidungen an die Stelle von Planänderungsverfahren. Die gesetzgeberische Dynamik ist dabei ungebrochen, was sich nicht zuletzt an den jüngsten Plänen für eine BauGB-Novelle (siehe insb. 246e BauGB-E) ablesen lässt. Kritiker sehen in diesen wachsenden Flexibilisierungsspielräumen nicht nur einen Bruch mit dem hergebrachten Wesen des Rechtsinstituts, sondern führen vermehrt auch verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken ins Feld. Vor diesem Hintergrund versucht sich die Arbeit an einer – auch historisch informierten – grundlegenden Rekonstruktion des Rechtsrahmens für Dispense von bauplanungsrechtlichen Vorgaben.
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