Wie vom Zöller nicht anders gewohnt, hat auch die 35. Auflage wieder viel Neues und ein echtes Highlight zu bieten: Alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetzesänderungen aus den letzten zwei Jahren seit der Vorauflage. Bis hin zu den allerletzten Änderungen, auch die, die erst nach der Sommerpause verabschiedet wurden, aber noch kurz vor Drucklegung vom überaus engagierten Zöller-Team eingearbeitet wurden. Grundlegende Neubearbeitungen der §§ 542-566 ZPO (Revision) und §§ 567-577 ZPO (Beschwerde) nach Autorenwechsel. Nicht zu vergessen, die immens vielen Gerichtsentscheidungen, die es auch in dieser Auflage akribisch einzuarbeiten galt. Echtes Highlight - Buch + Datenbank: Das komplette Werk steht allen Print-Käufern online zur Verfügung. Plus Gesetze und Entscheidungen im Volltext. Jeder Buchkäufer hat Zugang zu den Online-Aktualisierungen, die das engagierte Autorenteam regelmäßig einarbeitet. Der Zugang ist bis zum Erscheinen der Neuauflage gültig. Bei Buch-Rückgabe erlöschen Ihre Rechte an der Online-Nutzung. Das Zöller Print-Online-Paket bietet viele Vorteile: Treten Gesetze, die in der Printversion noch als Ausblick eingearbeitet wurden, in Kraft, bleibt die Online-Version am Puls der Zeit. Wichtige Gesetzesänderungen und neue Entscheidungen werden zeitnah im Zöller online kommentiert. Beispiel Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (VRUG/VDuG): Die §§ 606-614 ZPO werden aufgehoben, Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage neu im VDuG geregelt. Das VDuG, das mit der Drucklegung am 13.10.2023 in Kraft getreten ist, wird umfassend und zeitnah mit dem Erscheinen des Print-Zöller in der jedem Käufer zugänglichen Online-Version des Zöller kommentiert, ein informativer Überblick schon jetzt im Print-Zöller anstelle der §§ 606 ff ZPO gegeben. Und wie vom Zöller nicht anders zu erwarten, sind alle anderen einschlägigen Änderungen durch das VRUG schon an Ort und Stelle im Print-Zöller kommentiert. Hier noch ein paar Highlight-Themen: Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit Maßnahmen zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland Durchführung der EU-Verordnungen zu grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweisaufnahmen Und immer noch: Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.
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