Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschriften über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bestimmen das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Koordination der nationalen Außenpolitiken der Unionsstaaten. Mit der Schaffung der GASP wurde keine neue völkerrechtliche Ebene geschaffen, die selber eine eigene Außenpolitik betreiben könnte. Die außenpolitischen Kompetenzen stehen weiter den Unionsstaaten zu. Sie unterwerfen sich im Rahmen der GASP aber einer Koordinationspflicht, die völkerrechtlicher Natur ist. Sie handeln zwar weiterhin selber, müssen sich aber mit den anderen Unionsstaaten abstimmen und gegebenenfalls mit ihnen gemeinsam handeln. Welche Form der Koordination im konkreten Fall gewählt wird, liegt im Ermessen der Unionsstaaten. Verwirrend ist die Bezeichnung ¿gemeinsame¿ Außen- und Sicherheitspolitik. Der Begriff ¿gemeinsam¿ ist aus dem Gemeinschaftsrecht bekannt und bedeutet dort ¿vergemeinschaftet¿. Eine Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik hat aber gerade nicht stattgefunden. Dem Begriff ¿gemeinsam¿ kommt im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik vielmehr eine andere, eigenständige Bedeutung zu, nämlich diejenige, dass die Unionsstaaten gemeinsam ihre Außen- und Sicherheitspolitik betreiben im Sinne einer Koordination. Trotz der unterschiedlichen Verwendung des Begriffes ¿gemeinsam¿ in den beiden Verträgen, deutet seine Verwendung im Rahmen der GASP auf mehr Willen zur Solidarität zwischen den Unionsstaaten hin. Seit 1970 gibt es eine informelle Zusammenarbeit im außenpolitischen Bereich, die im sog. ¿Davignon-Bericht¿ gründet. Sie hatte eine Abstimmung der Außenpolitik durch ständige Treffen der Außenminister zum Gegenstand, die durch regelmäßige Konsultationen und ständige Kontakte der zuständigen Behörden ergänzt wurden. Aus dieser informellen Zusammenarbeit entwickelte sich schrittweise die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). In der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde diese Zusammenarbeit in völkerrechtlich verbindlicher Weise zwischen den Mitgliedstaaten geregelt.
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