Document from the year 2009 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: Czech, abstract: In der vorgelegten Publikation versucht das Autorenkollektiv vor allem der Fachöffentlichkeit eine möglichst vollständige Übersicht über die Organisation der Gerichtsbarkeit sowohl aus der historischen Sicht, als auch aus der Sicht der gegenwärtigen Rechtsregelung zu vermitteln. Ähnliche Publikationen haben auf dem Gebiet der Tschechischen Republik schon eine lange Tradition. Die erste vollständigere Darstellung stellte E. Ott um die Wende vom 19. zu 20. Jahrhundert im Rahmen des Lehrbuches des Zivilprozessrechts vor. Zu gleicher Zeit veröffentlichte F. Pant¿¿ek seine Abhandlung. An beide Autoren knüpfte vor allem V. Hora an, deren Exkurs über die Gerichtsbarkeitsorganisation das erste Kapitel seines Lehrbuches des Zivilprozessrechts bildete. Das erste selbständige der Problematik der Gerichtsbarkeitsorganisation gewidmeten Lehrbuch schrieb jedoch erst F. Vá¿ný, Professor der Brünner Juristischen Fakultät und der zweite Präsident des Obersten Gerichtshofes in der Ersten Tschechoslowakischen Republik. Nach dem Zweiten Weltkrieg widmeten sich dieser Problematik die Prozessualisten Fr. ¿tajgr und nach ihm O. Plundr . In den neunziger Jahren begannen die Lehrbeauftragten aus der Juristischen Fakultät der Brünner Universität Ilona Schelleová aus der Sicht der gegenwärtigen Rechtsregelung und Karel Schelle aus der Sicht der historischen Zusammenhängen sich mit dieser Problematik zu beschäftigen. Es ist möglich, den Begriff ¿Gerichtsbarkeit¿ aus verschiedenen Blickwinkeln auszulegen. Er umfasst nicht nur die die Gerichtsbarkeit durchführenden Institutionen, sondern auch eigene Ausübung der Gerichtsbarkeit. Die Autoren der vorgelegten Publikation gingen von der engsten Auffassung des Begriffes ¿Gerichtsbarkeit¿ aus. Im Mittelpunkt stehen also nur die Institutionen, die die Rechtsprechung ausüben. Den Gegenstand ihres Interesses bilden die Stellung der Gerichte und ihre Organisation. Mit der Analyse der eigenen Tätigkeit der Gerichte (vor allem der Zivilgerichte) wird sich eine nachfolgende Publikation beschäftigen.
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