Empowerment und Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: sehr gut, Hochschule Hannover (FB 1 - Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Das erkenntnisleitende Interesse, mich im Rahmen dieser Arbeit mit den Themen Empowerment und Selbstbestimmung auseinander zusetzen, resultiert aus meinen beruflichen und persönlichen Erfahrungen als Mitarbeiter in einem Ferienprojekt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger Behinderung. Die ca. 15 Teilnehmer sind zwischen 10 und 25 Jahre alt; die diagnostizierten Behinderungen reichen von Trisomie-21 über Autismus bis hin zu unfallbedingten und/oder schwerst-mehrfachen Behinderungen. Ich habe oft Situationen erlebt, in denen die jungen Menschen aus meiner Sicht heraus in ihren Rechten und Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt und in denen ihre Bedürfnisse durch Mitarbeiter missachtet wurden. Kann ein junger Mann mit 20 Jahren nicht selbst entscheiden, ob er abends lange wach bleibt oder morgens länger schläft? Und muss ein Kind mit in den Zoo, wenn es lieber mit der anderen Gruppe zum Schwimmen fahren möchte? Empowerment und Selbstbestimmung sind zurzeit die dominierenden Themen der Sonder- und Heilpädagogik. Die Entwicklungen werden als wegweisend für die Behindertenhilfe betrachtet und gründen auf ein Menschenbild, dass den Menschen mit Behinderung als Experten in eigenen Angelegenheiten ausweist und zentral die Annahmen beinhaltet, dass die Betroffenen selbst in der Lage sind, ihre Stärken und Ressourcen zu mobilisieren, dass sie wie andere Men-schen auch nach Unabhängigkeit und Entfaltung streben und sich selbst verwirklichen möchten und können. Im Sinne eines Gesamtkonzeptes spielen auch länger bekannte Paradigmen wie Enthospitalisierung, Normalisierung und Integration eine wesentliche Rolle und verlieren durch die jüngeren Ansätze keineswegs an Bedeutung. Selbstbestimmt-Leben kann ich mir bei Menschen mit körperlichen Behinderungen und innerhalb einer Infrastruktur, welche die erforderlichen Hilfsangebote bereitstellt, zwar durchaus vorstellen, aber können die damit verbundenen Forderungen und Ziele ohne weiteres auch auf Menschen mit geistiger Behinderung übertragen werden? Was bedeutet Selbstbestimmung genau? Soll jeder alles selbst bestimmen oder gibt es Ausnahmen? Und wie muss ich als Helfer befähigt bzw. professionalisiert sein, um adäquat auf die Betroffenen eingehen zu können?
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