Der Vorrang negativer Religionsfreiheit - oder: Freiheit als Freisein von Religion im öffentlichen Leben?
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2, Technische Universität Dresden (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsgeschichte, Allgemeine Rechts- und Staatslehre, Staatskirchenrecht), Veranstaltung: Aktuelle Fragen im Verhältnis von Staat und Kirche, Sprache: Deutsch, Abstract: Dem Grundrecht der Religionsfreiheit kommt in einem pluralistischen Staat, wie es die Bundesrepublik Deutschland ist, eine überragend e Stellung zu. Nur indem das Recht, einen eigenen Glauben zu haben und auch zu leben, als individuelles und als kollektives Recht1 existiert, können verschiedene Glaubensrichtungen nebeneinander bestehen und sich entfalten. Dass sich daraus jedoch Probleme ergeben, liegt auf der Hand. Nicht nur dass die Anhänger zwei verschiedener religiöser Gruppen mit dem Glaubensleben der jeweils anderen religiösen Richtung konfrontiert sind, sondern auch dass der nicht an Religion interessierte Bürger im öffentlichen Leben kontinuierlich den Folgen und Auswirkungen der ihren Glauben lebenden Gläubigen begegnet, stellt Reibungspunkte dar. Das Glockenläuten, 2 die Gottesdienstübertragungen im Radio, und natürlich das umstrittene Kreuz in bayerischen Klassenzimmern sind hier als Beispiele zu nennen. Dieser Problematik soll in der vorliegenden Hausarbeit nachgegangen werden. Es ist zu untersuchen, ob die negative Religionsfreiheit einen Vorrang besitzt und ob sich der nichtgläubige Bürger auf Freiheit als Freisein von Religion im öffentlichen Leben berufen kann. Um diese Fragen zu klären, ist es notwendig, die Bedeutung der Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland zu erörtern und die Trennung von Staat und Kirche zu betrachten. Mit einer Fallbetrachtung wird auf die Rechtsprechung bezüglich der negativen Religionsfreiheit eingegangen, wobei von grundlegenden Prinzipien der Entscheidung des BVerfG zum Schulgebet ausgehend der Schwerpunkt auf dem umstrittenen Kruzifix- Beschluss liegen soll, denn während noch in den siebziger Jahren das BVerfG mit seinem Urteil zur christlich geprägten Gemeinschaftsschule einem Vorrang der negativen Religionsfreiheit eine klare Absage erteilte, weist die Kruzifix-Entscheidung eine Betonung der negativen Religionsfreiheit auf.3 Das Gericht versucht mit mehreren Gründen den erteilten Vorrang zu begründen. Diese Gründe sind auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen. 1 Campenhausen, in: HdbStR der Bundesrepublik Deutschland, Bd. VI, 1989, S. 370 ff. (370). 2 BVerwGE 68, S. 62 ff. 3 Rüfner, Staatskirchenrecht und gesellschaftlicher Wandel ¿ Aktuelle Konfliktfelder zwischen Staat und Kirche, KuR (1999), S. 73 ff. (73).
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