Schwangerschaftsabbruch als umstrittenes Recht? Ethische, religiöse und rechtliche Positionen zum §218 StGB
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1.7, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (Münster), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit werde ich mich mit verschiedenen rechtlichen, ethischen und religiösen Sichtweisen zum Thema Schwangerschaftsabbruch auseinandersetzen, da dies schon über einen langen Zeitraum ein kontroverses Thema darstellt. Viele Frauen befinden sich häufig in einer ambivalenten Situation, die sie innerlich zerreißt, wenn aus verschiedenen Gründen darüber nachgedacht wird, eine Schwangerschaft abzubrechen. Um eine Entscheidung zu finden, müssen zwangsläufig auch die eigenen moralischen Grundsätze mit einbezogen werden. Zu Beginn dieser Arbeit werde ich eine Definition des Schwangerschaftsabbruchs aufzeigen und kurz auf die Methoden eingehen, die dazu angewandt werden. Anschließend gehe ich näher auf die rechtlichen Grundlagen ein und werde die historische Entwicklung des Paragraphen 218 StGB in groben Zügen darlegen. Im Hauptteil meiner Arbeit stelle ich die ethischen Argumentationen von Wolfgang Huber, Eberhardt Schockenhoff und die Position der Feministinnen gegenüber. Abschließend fasse ich meine gesammelten Ergebnisse zusammen und ziehe ein Fazit. Im Jahr 2010 konnten in Deutschland 110 400 Schwangerschaftsabbrüche registriert werden. Erst wenn man diese Zahl den 678 000 Geburten gegenüberstellt, wird deutlich, dass rund 16,2 % der Geburten abgebrochen werden, obwohl eine Vielzahl an Möglichkeiten der Empfängnisverhütung zur Verfügung stehen. Auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes ist zu sehen, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2015 bei 99200 liegt. Leider kann ich dem nicht die Geburtenzahl genüberstellen, da diese nur vom Jahr 2014 verfügbar ist. Für das Jahr 2014 sind 99 700 Schwangerschaftsabbrüche und 715 000 Geburten registriert worden. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist der Prozentsatz der abgebrochenen Geburten auf 13,9 Prozent gesunken.
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