Hobbes versus Rawls. Vertragstheorien im Vergleich
Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Vertragstheorie handelt es sich im Allgemeinen um die systematische Ausarbeitung der "neuzeitlichen" Überzeugung, dass sich die Rechtfertigung für Herrschaft oder einer bestimmten Gesellschaftsordnung nicht länger durch den Willen Gottes ableiten lässt. Vielmehr ist von einem Gedankenexperiment zu sprechen, welches die gesellschaftlichen und politischen Institutionen als die freiwillige und rationale Übereinkunft der in einem definierten Ausgangszustand lebenden Individuen durch einen von ihnen beschlossenen Vertrag begreift. Die Voraussetzung des Kontraktualismus ist demnach immer das autonome Individuum, das nur durch solche Gesetze in der eigenen Freiheit eingeschränkt werden darf, auf die es sich mit allen anderen im Rahmen eines fairen Verfahrens hätte einigen können. Eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung, wie z.B. der Staat, wird in diesem Zusammenhang durch eine hypothetische Zustimmung der Betroffenen gerechtfertigt. Den Menschen als rationales Wesen, welches seine eigenen Entscheidungen trifft zu begreifen, wird erstmals durch Thomas Hobbes und damit dem Begründer der neuzeitlichen politischen Philosophie durchgeführt. Mehr als 300 Jahre später greift der Philosoph John Rawls auf die Vertragstheorie zurück um den Sozialstaat mit jenem Gedankenexperiment politiktheoretisch zu legitimieren. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, anhand von Thomas Hobbes und John Rawls, zwei unterschiedliche Varianten des Kontraktualismus zu erörtern als auch ihre ideenhistorische sowie politiktheoretische Bedeutung annähernd zu bestimmen. Dabei wird in chronologischer Reihenfolge zunächst Thomas Hobbes und danach John Rawls im Hinblick auf ihre differenten Ansätze untersucht. Ersterer fungiert folglich als Bezugspunkt von dem aus der Letztere verglichen werden kann. Um die unterschiedlichen Ansätze adäquat erörtern zu können, wird auf das von Wolfgang Kerstings aufgestellte Schemata zurückgegriffen. Das bedeutet, dass es zuerst zu einer Betrachtung des jeweiligen konstruierten Naturzustandes kommt, gefolgt von der Analyse der beiden Verträge und schließlich die Untersuchung der Ergebnisse (Kersting 1994: 57). Am Schluss dieses Vergleiches bietet es sich dann an, resümierend auf die ideenhistorische und politiktheoretische Bedeutung der beiden Vertragstheoretiker einzugehen.
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