Rechtliche Grundlagen für die Schwerbehindertenvertretung Vorteile auf einen Blick: Im Fokus: Aufgaben und Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Verständliche Kommentierung mit Beispielen und Fallbeschreibungen Ausführliche Behandlung der aktuellen Rechtsprechung Der bewährte Basiskommentar liefert aktuelle und praxisorientierte Erläuterungen zu den Bestimmungen des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teil 3 - Schwerbehindertenrecht). Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen bis Januar 2024. Aus dem Inhalt: Wen schützt das Schwerbehindertenrecht? Welche Rechte haben Menschen mit (Schwer-)Behinderung? Wie ist eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen? Wann greift der besondere Kündigungsschutz und wie ist die Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen zu beteiligen? Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung? Was ist bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung zu beachten? Welche persönlichen Rechte und Pflichten haben die Vertrauenspersonen? Welche Regelungen gelten für die Inklusionsbetriebe oder Werkstätten für behinderte Menschen? Wer muss bzw. kann am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt werden? Neu in der 17. Auflage: Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes mit Einführung der »vierten Staffel« in der Ausgleichsabgabe (§ 160 SGB IX), § 153a zur Bildung eines »Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung« beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes (§ 185 SGB IX) Autorinnen und Autoren: Werner Feldes, Organisationsberater und Supervisor, Frankfurt am Main; Silvia Helbig, Referatsleiterin für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung beim DGB-Bundesvorstand, Berlin; Sabine Hüther, Dipl.-Wirtschafts- und Arbeitsjuristin, Referentin für Teilhabe- und Behindertenpolitik im IG Metall Bildungszentrum Lohr, Bad Orb; Bettina Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Teamleiterin der Arbeitseinheit Ulm der DGB Rechtsschutz GmbH; Frauke Kuntz, Juristin im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt am Main; Kathrin Mittel, Juristin im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt am Main; Rainer Rehwald, Jurist, langjährig Referent im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt am Main; Hannah Tatzky, Juristin, Gewerkschaftssekretärin in der ver.di Bundesrechtsabteilung, Berlin; Bernd Westermann, Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen
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