Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universität Graz (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Maße eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht über die Zulässigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natürliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen bloß gläubigerrechtliche Stellung, begründen also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen, die z.B. für die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermöglicht. Genussrechtsverhältnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einräumung von Genussrechten vor einer Überschuldung bewahren kann. Häufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenüber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen müssen, wenn ein Gewinn anfällt. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und partiarische Darlehen zählen zu den Genussrechten, die darüber hinaus aber auch andere Ausgestaltungen annehmen können. Das KVG erwähnt Genussrechte, ohne sie zu definieren. Daher greift der VwGH in seiner Jud auf das Handelsrecht zurück. Genussrechte lösen unabhängig von ihrer handelsrechtlich zulässigen Ausgestaltung Gesellschaftsteuerpflicht aus. IU zum Handelsrecht werden sie jedoch ausdrücklich zu den Gesellschaftsrechten gezählt. Seit 1995 setzt das KVG die Kapitalansammlungs-RL um. Aus der Sicht des Europarechts problematisch ist die Einhebung der Gesellschaftsteuer für die Ausgabe von Genussrechten an Personen, die nicht die Stellung eines Gesellschafters im handelsrechtlichen Sinn innehaben, da nach dem Wortlaut der RL nur Leistungen eines Gesellschafters der Gesellschaftsteuer unterworfen sind. Der VwGH hat dazu ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. Auch die Besteuerung von Genussrechten mit Fremdkapitalcharakter ist aus der Sicht der Kapitalansammlungs-RL zu hinterfragen, da die Entstehung der Steuerpflicht die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens voraussetzt, was durch die Hingabe von Fremdkapital nicht möglich ist. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG4 2.DER BEGRIFF DES GENUSSRECHTES AUS HANDELSRECHTLICHER SICHT5 2.1Das Genussrechtsverhältnis iSd 174 AktG6 2.1.1Das Genussrecht6 2.1.1.1Die Gewinnbeteiligung8 2.1.1.2Der Liquidationserlös/-gewinn13 2.1.1.3Benutzungsrechte17 2.1.1.4Umtauschrechte, Bezugsrecht auf Genussrechte oder Aktien17 2.1.1.5Weitere Rechte21 2.1.1.6Herrschaftsrechte22 2.1.1.7Kern- und Nebenrechte26 2.1.2Motive der Einräumung von Genussrechten26 2.1.3Gegenleistung28 2.1.4Abschluss des Genussrechtsvertrages29 2.1.4.1Parteien29 2.1.4.2Die Einräumung der Genussrechte29 2.1.4.3Bezugsrecht30 2.1.4.4Abstraktes oder kausales Rechtsverhältnis31 2.1.5Verbriefung31 2.1.6Individuelle und verbandsrechtliche Genussrechte34 2.2Ausgabeberechtigte34 2.3Einteilung der Genussrechte36 2.3.1Genussrechte im engeren/weiteren Sinn37 2.3.2Das aktiengleiche ...
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