Das Untersuchungsausschussrecht Parlamentarische Untersuchungsausschüsse klären mit den Mitteln des Strafprozesses im Parlament politisch brisante Sachverhalte auf. Im Kern der Beweisaufnahme stehen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen. Private - insbesondere Unternehmen und deren Vertreter:innen - werden zunehmend in das Untersuchungsausschussverfahren einbezogen. Für diese, die Ausschüsse selbst aber auch Fraktionen, Ministerien und Behörden resultiert hieraus ein erheblicher Beratungsbedarf. Das Untersuchungsausschussrecht erfordert dabei besondere Kenntnisse im Verfassungs-, Strafprozess- und Parlamentsrecht. Dies gilt vor allem mit Blick auf die - größtenteils öffentlichen - Beweiserhebungen im Untersuchungsausschuss und die Verwertung der Erkenntnisse sowie deren Bewertung im Abschlussbericht im Hinblick auf zivil- und strafrechtliche Folgeverfahren. Der Kommentar zum PUAG Der neue NomosKommentar zum Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) hat genau diese Fragen im Fokus. Die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Grenzen der Untersuchung werden auf typische Konstellationen aus der Verfahrenspraxis angewandt. Bei der Kommentierung des PUAG werden Bezüge zum Verfassungsrecht (z.B. Art. 44 GG) Parlamentsrecht (z.B. GO-BT und GSO-BT) Strafprozessrecht (insb. StPO und GVG) und relevanten Landesuntersuchungsausschussgesetzen hergestellt. Herausgeber:innen und Autor:innen sind schwerpunktmäßig Anwält:innen, die als Strafrechtler:innen die an die StPO angelehnten Vorschriften des PUAG zur Beweisaufnahme und als Öffentlichrechtler:innen die verfassungs- und parlamentsrechtsspezifischen Vorschriften praxisnah kommentieren. RA Prof. Dr. Björn Gercke | RAin Prof. Dr. Juliane Hilf | RAin Dr. Simone Kämpfer | RA Philip Kroner | RAin Franziska Lieb | RA Dr. Maximilian Ohrloff | RA Joshua Pawel, LL.M. | RA Sören Schomburg | RA Dr. Max Schwerdtfeger | RA Dr. Daniel Travers | RA Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ. | RA Dr. Sebastian Wagner
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