Die verdeckte Einlage im Gesellschafts- und Steuerrecht
Einlagen sind steuerlich alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat. Basiert eine Einlage nicht auf einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Kapitalaufbringung, bezeichnet man sie als verdeckte Einlagen. Die handelsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Einordnung solcher stiller Einlagen ist umstritten. Der Autor stellt die einzelnen Problembereiche als auch die Lösungsansätze sowohl auf der Seite der Gesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters systematisch dar und zeigt auf, welche Möglichkeiten, aber auch Risiken hiermit verbunden sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmer haben.
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