Fehlgeburten unterliegen nicht der Bestattungs- & Dokumentationspflicht (weder am Standesamt, noch in der Statistik) - im Gegensatz zu still geboren und über 500 Gramm schweren Kindern (Totgeburten) und im Gegensatz zu gewichtsunabhängig lebend geborenen Kindern, sofern diese in der Statistik und am Standesamt als lebend geboren dokumentiert werden. Dieses Buch enthält über 50 Farbseiten und spiegelt wieder die Sehnsüchte der Angehörigen (Ich hatte keine Fehlgeburt - mein Kind ist gestorben) - oder: erst nach über 20 Jahren wurde dank Sternenkind.info die Frage beantwortet, ob und wo das vor Jahrzehnten still geborene Kind unkremiert oder kremiert beerdigt wurde. Es gibt Berichte über die Aktion ‘Allen Menschen ein Grab‘ - und es gibt einige Blickwinkel der Medizin. Vorhandene Strukturen sichtbar zu machen hilft zu verstehen, was einem verstorbenen Kind in der Verganenheit widerfahren ist. Die Vergangenheit zu verstehen hilft die Zukunft zugestalten, inbesondere wenn die Mutter sich ein Begräbnis für ihr während der Schwangerschaft, Geburt oder innerhalb der ersten Lebenswoche verstorbenen Kind sich wünscht, denn Grundsätzlich unterliegen diese nicht der Bestattungspflicht. Es gibt Schwangere, die von Kliniken abgewiesen werden, weil sich die Geburt eines außerhalb des Mutterleiebs nicht lange überlebensfähiges Kind sich ankündigt. Oder die Gebärenden werden aufgenommen, aber nicht in den Kreissssaal gebracht und bringen ihr Kind daher ohne Hebamme im Patientenzimmer oder einen anderen Klinikinternen Ort zur Welt. Erst nach der Geburt schauen Arzt oder Hebamme vorbei .....Eine eigene Hospizabteilung bei jeder Geburtenstation wäre eine Lösungsmöglichkeit für mehr Menschlichkeit
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